Die Klage einer Frau aus Pirmasens wegen Kindergeld war erfolgreich, weil die (auch für Pirmasens) zuständige Agentur für Arbeit Kaiserslautern auf zwei Anfragen des FG nicht reagiert und das Gericht deshalb keine Zweifel hatte, dass das Kind der Klägerin - wie von ihr vorgetragen - im streitigen Zeitraum dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war.
Quelle: FG Rheinland-Pfalz v. 15.11.2022 - 6 K 1577/22
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