top of page

Golfclubbeiträge sind auch nicht teilweise steuerlich absetzbar

Ein Sportartikel-Händler kann den Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub auch nicht anteilig als Betriebsausgabe geltend machen. Das FG ließ allerdings die Revision zum BFH zu, da es von grundsätzlicher Bedeutung sei, ob auch nach neuer BFH-Rechtsprechung (zur Abzugsfähigkeit gemischter Aufwendungen; BFH-Beschluss vom 21.9.2009, Az.: GrS 1/06) Beiträge zu einem Golfclub weiterhin in voller Höhe nicht abzugsfähig seien.

FG Köln 16.6.2011, 10 K 3761/08

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page