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Golfclubbeiträge sind auch nicht teilweise steuerlich absetzbar

Ein Sportartikel-Händler kann den Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub auch nicht anteilig als Betriebsausgabe geltend machen. Das FG ließ allerdings die Revision zum BFH zu, da es von grundsätzlicher Bedeutung sei, ob auch nach neuer BFH-Rechtsprechung (zur Abzugsfähigkeit gemischter Aufwendungen; BFH-Beschluss vom 21.9.2009, Az.: GrS 1/06) Beiträge zu einem Golfclub weiterhin in voller Höhe nicht abzugsfähig seien.

FG Köln 16.6.2011, 10 K 3761/08

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