top of page

Grunderwerbsteuer: Fünfjährige Vorbehaltensfrist gilt nicht bei Umwandlung durch Neugründung

Grunderwerbsteuer wird nicht erhoben, wenn an einem steuerbaren Umwandlungsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und von diesem Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind; abhängig ist eine Gesellschaft, an deren Kapital das herrschende Unternehmen innerhalb von fünf Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang zu mindestens 95 Prozent ununterbrochen beteiligt ist. Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG ist nicht schon deshalb zu versagen, wenn das herrschende Unternehmen seine Beteiligung an dem beherrschten Unternehmen noch keine fünf Jahre gehalten hat, weil das Letztere neugegründet wurde.

FG Düsseldorf 7.5.2014, 7 K 281/14 GE

 
 
 

コメント


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page