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Heimunterbringungskosten auch nach vorheriger Grundstücksübertragung als außergewöhnliche Belastung

Heimunterbringungskosten für einen nahen Verwandten können auch dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn dieser Verwandte zuvor dem Steuerpflichtigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück übertragen hat. Es kann in diesen Fällen nicht unweigerlich von einer adäquat mit verursachten Unterstützungsbedürftigkeit und somit von einer fehlenden Zwangsläufigkeit ausgegangen werden.

FG Düsseldorf 29.9.2011, 11 K 2506/09 E

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