Werden für einen Arbeitnehmer Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht, stellt sich die Frage, ob gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale i. H. v. bis zu 600 EUR pro Jahr geltend gemacht werden darf? Denn schließlich wurden die höheren Heiz-, Wasser- und Stromkosten ja bereits durch den Werbungskostenabzug steuerlich berücksichtigt.
Quelle: Werbungskosten | Homeoffice-Pauschale auch bei doppelter Haushaltsführung (iww.de)
