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Homeoffice-Pauschale auch bei doppelter Haushaltsführung

Werden für einen Arbeitnehmer Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht, stellt sich die Frage, ob gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale i. H. v. bis zu 600 EUR pro Jahr geltend gemacht werden darf? Denn schließlich wurden die höheren Heiz-, Wasser- und Stromkosten ja bereits durch den Werbungskostenabzug steuerlich berücksichtigt.


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