Homeoffice-Pauschale auch bei doppelter Haushaltsführung
- Ibrahim Cakir
- 14. Sept. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Werden für einen Arbeitnehmer Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht, stellt sich die Frage, ob gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale i. H. v. bis zu 600 EUR pro Jahr geltend gemacht werden darf? Denn schließlich wurden die höheren Heiz-, Wasser- und Stromkosten ja bereits durch den Werbungskostenabzug steuerlich berücksichtigt.

תגובות