Ende 2022 läuft eine Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen aus, die zwischen dem 26.11.2010 und dem 31.12.2019 angeschafft wurden. Handelt es sich bei solchen um Kassen und elektronische Registrierkassen, die nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind, dürfen diese nur noch bis zum 31.12.2022 verwendet werden.
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