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Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines "Hochpreisers"

Beim Einsatz eines sog. "Hochpreisers" als vermeintlichem Zwischenhändler steht dem Erwerber eines Nutzfahrzeugs mangels Identität von Rechnungsaussteller und tatsächlich leistendem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus der ihm von dem "Hochpreiser" erteilten Rechnung zu. Die rein rechnungsmäßige Einschaltung des "Hochpreisers" in die Lieferkette stellt ein zivil- und umsatzsteuerrechtlich unbeachtliches Scheingeschäft i.S.v. § 41 Abs. 2 AO dar.

FG Düsseldorf 21.5.2011, 1 K 1156/07 U

 
 
 

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