top of page

Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen

Hat der Steuerpflichtige lediglich solche durch seine Beteiligung an einer GmbH vermittelten Einnahmen erzielt, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, ist bei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i.S.v. § 17 Abs. 1, 4 EStG der Erwerbsaufwand nicht gem. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG begrenzt abziehbar. Bei dem Halbeinkünfteverfahren und dem Halbabzugsverbot handelt es sich um eine gegenüber dem Anrechnungsverfahren grundlegend neue und andere Systementscheidung des Steuergesetzgebers.

BFH 26.4.2011, IX R 28/10

 
 
 

Comentarios


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page