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Keine Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs gem. § 19 Abs. 1 ErbStG nach "additivem Teilmengentar

Der steuerpflichtigen Erwerb gem. § 19 Abs. 1 ErbStG kann nicht nach Teilmengentarifen der jeweiligen Tabellenstufen errechnet werden. Eine Addition verschiedener verwirklichter Teilmengen der Tabellenstufen ist insoweit nicht möglich.

FG Baden-Württemberg 18.7.2018, 7 K 1351/18

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