Keine steuerliche Anerkennung für ein sittenwidriges Vertragsverhältnis unter Angehörigen
- Ibrahim Cakir
- 21. Juli 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Nov. 2021
Da die zivilrechtliche Wirksamkeit des Darlehensvertrags nicht festgestellt werden kann, vielmehr die Gesamtumstände dafür sprechen, dass der Vertrag wegen Vollmachtsmissbrauchs sittenwidrig und damit i. S. v. § 138 BGB nichtig war, scheidet auch die steuerliche Anerkennung als Darlehensvertrag aus (FG Köln 14.10.2020 14 K 1414/19, Urteil)

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