Für Erbfälle ab dem 1.7.2016, nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung aus dem Urteil des BVerfG vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12), bis zur Verkündung des "Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerG" vom 4.11.2016 (ErbStAnpG 2016) im Bundesgesetzblatt (9.11.2016) ist keine sog. Erbschaftsteuerpause eingetreten. Allerdings war die Revision zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
FG Köln v. 8.11.2018 - 7 K 3022/17
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