Wird ein unbebautes, bislang als Garten eines benachbarten Wohngrundstücks genutztes Grundstück veräußert, ohne dass der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgibt, so ist diese Veräußerung nicht nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG privilegiert. In diesem Fall ist der Normzweck der Steuerbegünstigung, einen Umzug insbes. infolge eines Arbeitsplatzwechsels nicht zu erschweren, nicht erfüllt.
BFH 25.5.2011, IX R 48/10
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