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Keine Umsatzsteuerbefreiung für MPU-vorbereitende Verkehrstherapien

Die Leistungen einer Verkehrspsychologin, die Kraftfahrer auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereitet, sind nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit i.S.v. § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Dass die Wiedererlangung bzw. Erhaltung der Fahrerlaubnis nicht die alleinige Zielsetzung sei, sondern daneben auch die Änderung und die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Patienten, ändert nichts daran, da es sich um nichtmedizinische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Lebensführung handelt.

FG Münster 9.8.2011, 15 K 812/10 U

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