Kindergeld-Hinterziehungszinsen: kein Kostenersatz bei EinspruchDer BFH hat entschieden, dass trotz erfolgreichen Einspruchs gegen Hinterziehungszinsen im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (1.9.21, III R 18/21, Abruf-Nr. 225905).Quelle: https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bfh-kindergeld-hinterziehungszinsen-kein-kostenersatz-bei-einspruch-n142009
Der BFH hat entschieden, dass trotz erfolgreichen Einspruchs gegen Hinterziehungszinsen im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (1.9.21, III R 18/21, Abruf-Nr. 225905).Quelle: https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bfh-kindergeld-hinterziehungszinsen-kein-kostenersatz-bei-einspruch-n142009
Bereitstellung von Parkplätzen durch ein Hotel als selbstständige Hauptleistung von der Steuersatzermäßigung der Übernachtungsleistung ausgenommen?
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