Kindergeld-Hinterziehungszinsen: kein Kostenersatz bei Einspruch
- Ibrahim Cakir
- 1. Dez. 2021
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Der BFH hat entschieden, dass trotz erfolgreichen Einspruchs gegen Hinterziehungszinsen im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (1.9.21, III R 18/21, Abruf-Nr. 225905).

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