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Kindergeld: Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

Der BFH hat seine Rechtsprechung zum Erstausbildungsbegriff präzisiert. Nach dem aktuellen Urteil des BFH gilt Folgendes: Zwei zeitlich und inhaltlich zusammenhängende Ausbildungsabschnitte können auch dann zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammengefasst werden, wenn das Kind sich nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts umorientiert und seine Ausbildung anders als ursprünglich geplant fortsetzt (hier: Betriebswirtschaftsstudium statt Bankkolleg nach einer Bankausbildung).


BFH 23.10.19,III R 14/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.214596

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