Das Bundesministerium für Finanzen hat am 5.4.2002 die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Französischen Republik vom 13.5.2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Konsultationsvereinbarung zur einvernehmlichen Kündigung zum 30.6.2022.

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