Leistungen aus Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertreterversorgungswerk
- Ibrahim Cakir
- 24. Sept. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertreterversorgungswerk sind als nachträgliche gewerbliche Einkünfte zu behandeln.
FG Nürnberg 25.7.19, 6 K 1733/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 211897
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