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Leistungen zur Krankenhaushygiene umsatzsteuerfrei

Infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, sind als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, dass der Arzt als Behandelnder im Rahmen eines einzelnen und durch eine Vertrauensstellung geprägten Arzt-Patientenverhältnis tätig ist.

BFH 18.8.2011, V R 27/10

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