Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erläutert, wie Arbeitgeberzuschüsse zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) lohnsteuerlich zu behandeln sind.
Folgendes wurde dabei beschlossen:
Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für den Erwerb des eHBA für seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer, ist ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und damit kein Arbeitslohn anzunehmen und
dass es sich bei der Pauschale, die in Heilberufen tätige Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 3 der Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur nach § 291a Abs. 7a SGB V von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt
Comments