Verschiedene interne Verfügungen der Finanzverwaltungen beantworten Praxisfragen zur Homeoffice-Pauschale. Erwähnenswert sind insbesondere folgende Aussagen:
Mehrere Tätigkeiten: Übt ein Steuerzahler mehrere Tätigkeiten im Homeoffice aus, kann er die Homeoffice-Pauschale insgesamt nur einmal abziehen. Der Höchstbetrag vervielfacht sich also nicht.
Mehrere Personen: Arbeiten mehrere Personen zeitgleich im Homeoffice, darf jede dieser Personen die Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Doppelte Haushaltsführung: Zur Berücksichtigung der Homeoffice-Pauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gibt es derzeit eine bundesweite Abstimmung.
Telefon/Internet: Neben der Homeoffice-Pauschale und den Kosten für Arbeitsmittel darf ein Steuerzahler zusätzlich die beruflich veranlassten Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen.
Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/einkommensteuer-neue-infos-zur-homeoffice-pauschale-f137833
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