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Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei gemindertem Mietertrag

Die Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei einem geminderten Mietertrag durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 und die Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 sind mit dem GG vereinbar. Der Gesetzgeber hat dadurch, dass er den Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer von einer Abweichung des tatsächlichen Rohertrags vom normalen Rohertrag von mehr als 50 % abhängig macht und dies bereits für das Jahr 2008 gilt, den ihm vom GG eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten.

BFH 18.4.2012, II R 36/10

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