Nutzung der Großmarkthalle widerrufen
- Ibrahim Cakir
- 1. Sept. 2022
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Ein Widerruf der Zuweisung von Büroflächen sowie LKW-Stellplätzen einer Großmarkthalle, die von einer Kommune als öffentliche Einrichtung betrieben wird, wegen begangener Steuerstraftaten, kann rechtmäßig sein. Darauf weist der Bayerischer VGH hin (30.5.22, 4 ZB 21.2660, Abruf-Nr. 230576).

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