top of page

Schuldzinsen als Werbungskosten - Es kommt auf den Veranlassungszusammenhang an!

Ein GmbH-Gesellschafter, der bei der GmbH ein Darlehen aufnimmt, um damit Beiträge zu Lebensversicherungen zu finanzieren, die wiederum als Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die GmbH dienen, kann die an die GmbH zu entrichtenden Schuldzinsen für das Darlehen nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Insofern haben die Aufwendungen nicht unmittelbar den Zweck, Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen.

FG Schleswig-Holstein 2.2.2011, 2 K 287/07

 
 
 

Commenti


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page