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Spesenerstattung des Arbeitgebers sozialversicherungspflichtig

Ein Urteil des LSG München könnte bei künftigen Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung zu einer bösen Überraschung führen. Es geht um die Verpflegungsmehraufwendungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ausbezahlt, weil sie täglich mehr als acht Stunden im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit arbeiten. Nach steuerlichen Gesichtspunkten sind solche vom Arbeitgeber ausgezahlten Verpflegungsmehraufwendungen i. H. v. 14 EUR pro Tag steuerfrei.


Quelle: LSG München 22.9.21, L 16 BA 11/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 227920


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