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Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung

Voraussetzung des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG ist, dass der Lieferer in gutem Glauben handelt und alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt. Dabei sind die tatsächlichen Umstände und sämtliche Gesichtspunkte umfassend zu berücksichtigen; die zur Steuerpflicht führende Bösgläubigkeit kann sich auch aus Umständen ergeben, die nicht mit den Beleg- und Buchangaben zusammenhängen.

BFH 25.4.2013, V R 28/11

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