Der BFH hat zum Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage Stellung genommen. Danach muss die Strommenge, die dem Eigenbedarf des Stromerzeugers dient, der Nennleistung zugerechnet werden. Dies müssen Anlagenhersteller und Stromerzeuger, die eine Stromsteuerbefreiung anstreben, künftig beachten.
BFH 7.6.2011, VII R 55/09
Comments