Teilwertabschreibung auf Investmentanteile
- Ibrahim Cakir
- 28. Okt. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Eine Teilwertabschreibung auf bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds ist nicht im Umfang des Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens („negativ thesaurierte Erträge“, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004), der die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht mindert, „gesperrt“.
Quelle: BFH 21.4.21, XI R 42/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 224145

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