Die beiden Umsatzsteuersenate des BFH haben den EuGH um die Klärung der Anforderungen gebeten, die im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Außerdem haben sie das Gericht um Klärung der Voraussetzungen für effektiven Vertrauensschutz gebeten.
BFH 6.4.2016, V R 25/15 u.a.
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