Die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gem. § 4 Nr. 16 h UStG auf die Leistungen von Unternehmern, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII besteht, ist unionsrechtskonform. Mit seiner Entscheidung, für die Steuerfreiheit an die Voraussetzungen von § 75 SGB XII anzuknüpfen, hat der nationale Gesetzgeber das ihm unionsrechtlich eingeräumte Ermessen nicht überschritten.
BFH 9.3.2017, V R 39/16
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