Die rechtswidrige oder gar strafbare Erlangung eines Beweismittels (hier: eine Steuerdaten-CD) durch eine Privatperson führt nur in Ausnahmefällen zur Unverwertbarkeit des Beweismittels im Strafverfahren. Die Gerichte müssen allerdings zukünftig überprüfen, wie sich das Ausmaß und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der Daten darstellen.
VGH Rheinland-Pfalz 24.2.2014, VGH B 26/13
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