Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftl. Tätigkeit - Errichtung einer Touristenatt
- Ibrahim Cakir
- 8. Apr. 2022
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Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen.
Quelle: BFH v. 20.10.2021 - XI R 10/21

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