Lässt sich keine ordnungsgemäße Kassenführung nachweisen, drohen (Hinzu-)Schätzungen im Rahmen der Betriebsprüfung und entsprechende Strafverfahren. Dies gilt insbesondere für bargeldintensive Branchen wie Gast-, Speise- und Schankwirtschaften. Die Schätzung orientiert sich oft an den sich aus der jeweiligen Gewerbeklasse ergebenden Richtsätzen des BMF. Obwohl es sich dabei nur um eine grobe Schätzung handelt, wird diese Art der Hinzuschätzung oft angewandt und findet auch durch einschlägige Rechtsprechung regelmäßig Bestätigung.
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