Zahlungen von Jugendämtern an Tagesmutter nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreiZahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit auch nicht nach§ 3 Nr. 11 EStGsteuerfrei.FG Münster 10.10.19,6 K 3334/17E,iww.de/astw, Abruf-Nr.214213Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/3-estg-zahlungen-von-jugendaemtern-an-tagesmutter-nicht-nach-3-nr11-estg-steuerfrei-f128411
Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit auch nicht nach§ 3 Nr. 11 EStGsteuerfrei.FG Münster 10.10.19,6 K 3334/17E,iww.de/astw, Abruf-Nr.214213Quelle: https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/3-estg-zahlungen-von-jugendaemtern-an-tagesmutter-nicht-nach-3-nr11-estg-steuerfrei-f128411
Bereitstellung von Parkplätzen durch ein Hotel als selbstständige Hauptleistung von der Steuersatzermäßigung der Übernachtungsleistung ausgenommen?
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