Eine unternehmerische bzw. wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist zu verneinen, wenn innerhalb von 2 Jahren zwar 10 Kfz angeschafft werden, über einen längeren Zeitraum aber lediglich 2 Fahrzeuge weiterveräußert werden und ein händlerähnliches Auftreten am Markt nicht dargetan wird.
FG Hamburg v. 16.10.2019 - 2 K 312/17
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