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Zum Vorsteuerabzug bei Teilleistungen

Die Vereinbarung von Mindestlizenzgebühren kann zu Teilleistungen führen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs kommt es nur auf die Erbringung der Teilleistung und die Erteilung der Rechnung, nicht aber auch auf die Bezahlung der Rechnung an.

BFH 18.4.2013, V R 19/12

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