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Zur Berechnung der Umsatzgrenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer

Das FG Berlin-Brandenburg hat zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, wie sich die private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Kleinunternehmer auf die Berechnung des Gesamtumsatzes auswirkt. Danach hat dieser Umsatz bei der Beurteilung, ob die für Kleinunternehmer maßgeblichen Grenzen erreicht werden, jedenfalls dann außer Betracht zu bleiben, wenn der Unternehmer bereits beim Erwerb Kleinunternehmer war und deshalb insoweit keine Vorsteuer geltend machen konnte.

FG Berlin-Brandenburg 15.2.2011, 5 K 5162/10

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