Bei der Frage der Überschreitung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 € ist es zu berücksichtigen, wenn angesichts der Zahl an Anmeldungen von Arbeitnehmern und Angehörigen mit deutlich mehr Personen zu rechnen war, als schließlich tatsächlich erscheinen. Es scheint gerechtfertigt, in einem solchen Fall auf den geplanten Teilnehmerkreis abzustellen.
FG Düsseldorf 17.1.2011, 11 K 908/10 L
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