Zur Freistellung von Arbeitslohn nach § 34c EStG i.V.m. dem Auslandstätigkeitserlass
- Ibrahim Cakir
- 29. Apr. 2020
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Das FG Köln hat sich mit der Frage der Freistellung des Arbeitslohns einer Steuerpflichtigen nach § 34 c Abs. 5 EStG i.V.m. dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) befasst. Die Anwendung des ATE scheitert vorliegend daran, dass dessen vorliegend allein in Betracht kommende Regelung des Abschnittes I Nr. 4 allein deutsche öffentliche Entwicklungshilfe begünstigt und nicht etwa auch internationale oder europäische Entwicklungshilfe.
FG Köln 22.3.2018, 7 K 585/15
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