top of page

Zur Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Binnenmarkt

  • 6. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Werden in einer Kette von Umsatzgeschäften tatsächlich Lieferungen ausgeführt, kann diesen im Regelfall erst aufgrund einer Täuschung über die Identität des Abnehmers die Steuerfreiheit versagt werden. Bei der Versendung durch einen vom Lieferer oder Abnehmer beauftragten Spediteur kann der Nachweis - entgegen der Verwaltungsauffassung - selbst dann durch einen sog. CMR-Frachtbrief geführt werden, wenn dieser nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist.

BFH 17.2.2011, V R 28/10 u.a.

 
 
 

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Zweigstelle

Frankfurt:

Zweigstelle Mannheim:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page