
Lea Reckart
7. Okt. 2024
Steuertipps für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Das Wichtigste in Kürze:Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Dir durch Deine berufliche Tätigkeit entstehen. Diese Kosten kannst Du in Deiner Steuererklärung geltend machen, um Deine Steuerlast zu senken. Allerdings gilt das nur, wenn Du die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Steuerjahr 2023 übersteigst. Diese Pauschale wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, ohne dass Du Nachweise einreichen musst. Wenn Deine Ausgaben höher sind, lohnt es sich, Werbungskosten detailliert anzugeben.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit stehen und nicht von Deinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Fahrten zur Arbeit, Fortbildungen oder Arbeitsmittel. Wenn Du Deine Werbungskosten in der Steuererklärung einträgst, kannst Du Deine Steuerlast senken.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt automatisch Werbungskosten bis zu 1.230 Euro für das Steuerjahr 2023 (1.200 Euro für 2022, 1.000 Euro für 2021). Hast Du höhere Ausgaben, kannst Du diese in der Anlage N Deiner Steuererklärung angeben und so möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Fahrten zur Arbeit: Wie Du Steuern sparst
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kannst Du die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 38 Cent. Diese Pauschale ist auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt, es sei denn, Du nutzt Dein eigenes Auto oder einen Dienstwagen, dann kannst Du auch höhere Kosten geltend machen. Fährst Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kannst Du entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten absetzen – je nachdem, was für Dich günstiger ist.
Was sind Werbungskosten zu Hause?
Auch wenn Du von zu Hause aus arbeitest, kannst Du bestimmte Kosten als Werbungskosten absetzen. Die wichtigsten Regelungen betreffen das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale.
Arbeitszimmer: Seit 2023 kannst Du die Kosten nur dann absetzen, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist. In diesem Fall sind alle Kosten unbeschränkt absetzbar. Das Arbeitszimmer muss jedoch ein abgeschlossener Raum sein und darf nur zu maximal 10 Prozent privat genutzt werden.
Homeoffice-Pauschale: Falls Dein Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist, kannst Du ab 2023 für jeden Tag, den Du zu Hause arbeitest, 6 Euro ansetzen. Die Pauschale ist auf 1.260 Euro pro Jahr begrenzt.
Zusätzlich kannst Du Telefon- und Internetkosten anteilig als Werbungskosten ansetzen. Ohne Nachweise akzeptiert das Finanzamt in der Regel 20 Prozent des Rechnungsbetrags, maximal 20 Euro pro Monat.
Berufliche Fortbildung: Werbungskosten für Deine Weiterbildung
Kosten für Fort- oder Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit Deinem Beruf stehen, kannst Du als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen:
Lehrgänge, Seminare und Tagungen
Bewerbungskosten (z.B. für Fotos, Porto oder Reisekosten)
Berufsausbildungskosten (wenn sie für eine weitere Ausbildung oder Fortbildung anfallen)
Auch Fachliteratur und andere Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Computer oder typische Berufskleidung kannst Du absetzen. Wichtig ist, dass Du diese Gegenstände zu mindestens 10 Prozent beruflich nutzt.
Versicherungen und rechtliche Kosten als Werbungskosten
Zu den absetzbaren Werbungskosten zählen auch Beiträge für berufsbedingte Versicherungen, wie beispielsweise eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung. Zudem kannst Du Rechtsberatungskosten und die Ausgaben für einen Steuerberater absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit stehen.
Sonstige Werbungskosten: Was Du noch absetzen kannst
Neben den klassischen Werbungskosten gibt es noch weitere Posten, die Du geltend machen kannst, darunter:
Berufskleidung und deren Reinigung (z.B. Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Arztmantel)
Kosten für berufliche Feiern (z.B. bei Dienstjubiläen)
Kontoführungsgebühren: Pauschal werden bis zu 16 Euro pro Jahr akzeptiert, auch bei kostenfreien Konten.
Fazit
Werbungskosten bieten eine einfache Möglichkeit, Deine Steuerlast zu senken. Überschreitest Du die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Steuerjahr 2023, lohnt es sich, diese in Deiner Steuererklärung detailliert anzugeben. Nutze die zahlreichen Abzugsmöglichkeiten, um Deine beruflich bedingten Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
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