BGH - Haftung des Anlageberaters - Risiko der KommandistenhaftungDer Anlageberater hat auch dann über das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB aufzuklären, wenn diese auf 10 % des Anlagebetrags begrenzt ist.BGH, Urteil vom 04.12.2014 (Az. III ZR 82/14)
Der Anlageberater hat auch dann über das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB aufzuklären, wenn diese auf 10 % des Anlagebetrags begrenzt ist.BGH, Urteil vom 04.12.2014 (Az. III ZR 82/14)
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