Der Vortrag, es nicht darauf angelegt zu haben, Steuern zu hinterziehen, sondern nicht genau genug darauf geachtet zu haben, was durch den Steuerberater erklärt wurde, schützt vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht (LG Osnabrück 4.3.21, 14 Ns 3/21).
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