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Neue BAföG-Regelungen: Höhere Förderbeträge und verbesserte Unterstützung für Studierende

Mit dem Beginn des Wintersemesters 2022/2023 wurden die BAföG-Sätze angepasst, um Studierenden finanziell mehr Luft zu verschaffen. Der monatliche Höchstsatz wurde von 861 Euro auf 934 Euro angehoben. Parallel dazu stieg auch der Freibetrag für anrechnungsfreies Einkommen auf die neue „Minijob-Grenze“ von 520 Euro, die ab 2024 auf 538 Euro erhöht wird. Diese Anpassungen sind Teil des 27. BAföG-Änderungsgesetzes vom 15. Juli 2022.


Grundbedarf und Wohnkosten

Der Grundbedarfssatz für Studierende liegt aktuell bei 452 Euro pro Monat. Die Wohnkostenpauschale variiert abhängig von der Wohnsituation: Wer noch bei den Eltern wohnt, erhält 59 Euro, während diejenigen, die außerhalb leben, 360 Euro Unterstützung für die Miete bekommen. Studierende mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro.


Ab August 2024 werden die BAföG-Sätze erneut um 5 Prozent erhöht, und gleichzeitig treten weitere Verbesserungen wie die Einführung einer neuen Studienstarthilfe und eines Flexibilitätssemesters in Kraft. Diese Neuerungen wurden im Rahmen des 29. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen.


Steigerung der BAföG-Fördersätze

Mit der jüngsten Erhöhung steigt der Grundbedarfssatz für Studierende von 452 Euro auf 475 Euro. Die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhöht sich von 360 Euro auf 380 Euro, was in Summe eine Steigerung des Fördersatzes von 812 Euro auf 855 Euro ergibt. Hinzu kommen die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung, was den maximalen Förderbetrag auf 992 Euro anhebt. Auch Schüler profitieren von dieser Erhöhung.


Höhere Einkommensfreibeträge

Der Freibetrag für das eigene Einkommen der Studierenden wird auf 353 Euro angehoben. Dies ermöglicht es den Geförderten, bereits ab 1. Januar 2025 die Minijob-Grenze von 556 Euro voll auszuschöpfen, ohne dass ihre BAföG-Leistungen gekürzt werden. Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag für das Einkommen der Eltern von 2.415 Euro auf 2.540 Euro. Ein weiterer Vorteil: Das Einkommen minderjähriger Geschwister wird künftig nicht mehr auf den Elternfreibetrag angerechnet.


Neue Studienstarthilfe für junge Menschen

Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Dieser Zuschuss soll es jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien erleichtern, den Übergang an die Hochschule zu meistern. Besonders die zu Beginn des Studiums anfallenden Kosten wie Mietkautionen oder IT-Ausstattung können durch diesen Zuschuss gedeckt werden. Die Studienstarthilfe kann unabhängig vom regulären BAföG beantragt werden und wird auch nicht auf die BAföG-Leistungen angerechnet.


Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung

Neben dem regulären BAföG erhalten Studierende einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ab 2024 erhöht sich dieser Betrag: Für die Krankenversicherung steigt der Zuschuss von 94 Euro auf 102 Euro, und für die Pflegeversicherung von 28 Euro auf 35 Euro. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält künftig 185 Euro statt bisher 168 Euro für die Krankenversicherung und 48 Euro für die Pflegeversicherung, statt bisher 38 Euro.


Flexibilitätssemester und Fachrichtungswechsel

Eine weitere Verbesserung ist das Flexibilitätssemester. Studierende können nun ihr Studium um ein Semester verlängern, ohne einen speziellen Grund angeben zu müssen. Diese Möglichkeit soll es ihnen erlauben, ihre Regelstudienzeit ohne Druck zu überschreiten. Zusätzlich wird der Zeitraum für einen Fachrichtungswechsel verlängert: Ein Wechsel „aus wichtigem Grund“ ist künftig bis zum fünften Semester möglich, ohne dass eine detaillierte Begründung erforderlich ist.


Rückzahlungsbedingungen bleiben stabil

Die Rückzahlung des Darlehensanteils erfolgt über maximal 20 Jahre. Die monatlichen Raten bleiben weiterhin bei 130 Euro, und nach 77 gezahlten Raten wird der Restbetrag erlassen. Eine ursprünglich geplante Anhebung der Tilgungsraten auf 150 Euro wurde nicht umgesetzt.


Fazit: Verbesserungen für Studierende

Mit diesen neuen Regelungen wird das BAföG weiter modernisiert und an die Bedürfnisse der Studierenden angepasst. Höhere Förderbeträge, flexiblere Studienbedingungen und eine Studienstarthilfe tragen dazu bei, dass finanzielle Hürden weiter abgebaut werden und ein Studium für mehr junge Menschen möglich wird.



Grafik zur BAföG-Erhöhung 2024 mit Informationen zu höheren Sätzen, angepassten Freibeträgen, neuer Studienstarthilfe und Flexibilitätssemester.
BAföG-Erhöhung 2024: Neue Förderbeträge, Studienstarthilfe und Flexibilitätssemester erleichtern das Studium.


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