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Steuerhinterziehung vermeiden: So schützen Sie sich vor strafrechtlichen Konsequenzen

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Was droht, wie sie entdeckt wird und welche Möglichkeiten der Verteidigung bestehen, erfahren Sie hier.


Vorsätzliche Steuerhinterziehung - das sollten Sie wissen

Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine strafbare Handlung – und zwar nicht erst bei Millionenbeträgen. Schon das vorsätzliche Verschweigen von Einnahmen oder falsche Angaben in der Steuererklärung können ausreichen, um eine Ermittlungsmaßnahme auszulösen. Dieser Beitrag zeigt, wann der Straftatbestand erfüllt ist, welche Strafen drohen und wie Sie sich als Betroffener verhalten sollten.


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Was ist Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung bezeichnet die vorsätzliche Verkürzung von Steuern oder das bewusste Erschleichen steuerlicher Vorteile. Gesetzlich geregelt ist sie in § 370 AO. Typische Formen sind:

  • falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung

  • das Verschweigen relevanter Einkünfte

  • die verspätete oder unterlassene Abgabe von Erklärungen

Entscheidend ist der Vorsatz – der Täter muss wissen und wollen, dass er seine steuerlichen Pflichten verletzt. Reine Fahrlässigkeit führt nicht zur Strafbarkeit, sondern kann lediglich als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO mit einer Geldbuße geahndet werden.



Was droht bei Steuerhinterziehung?

Die Strafen bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung richten sich nach dem Ausmaß der Tat:

  • Bei geringfügigen Fällen: Geldstrafe

  • Bei größeren Beträgen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

  • In besonders schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßig oder bandenmäßig): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO)

Als besonders schwer gelten z.B. Steuerhinterziehungen über 50.000 EUR, Serienbetrug, Fälschung von Unterlagen oder das Vorgehen mit professionellen Helfern.


💡Hinweis: Die Rechtsprechung (z. B. BGH 1 StR 416/10) geht ab einem Steuerschaden von 1.000.000 EUR regelmäßig von einer nicht mehr zur Bewährung aussetzbaren Freiheitsstrafe aus.



Was tun bei Verdacht auf Steuerhinterziehung?

Wer befürchtet, in den Verdacht geraten zu sein – oder bereits Post vom Finanzamt oder der Steuerfahndung erhalten hat –, sollte sofort rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Typische Fehler vermeiden:

  • Keine vorschnellen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt

  • Keine unüberlegten Rückfragen oder „Teilgeständnisse“ ohne Absicherung

  • Keine „spontane“ Selbstanzeige ohne professionelle Begleitung

Ein spezialisierter Anwalt im Steuerstrafrecht kann prüfen, ob die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung erfüllt sind, Akteneinsicht beantragen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie aufbauen.


📞Kontaktieren Sie uns ganz einfach per Telefon: 06131 4648870 oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@ksw-recht.de



Wann ist eine Selbstanzeige möglich?

Die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) kann in bestimmten Fällen eine Strafverfolgung verhindern. Grundsätzlich kommt es darauf an, dem Finanzamt mit der Selbstanzeige nachträglich alle steuerrelevanten Fakten so aufzubereiten, dass die Behörde die Steuer ohne große Aufwendungen korrekt ermitteln kann.

Dafür muss die Selbstanzeige rechtzeitig (vor Entdeckung) erfolgen, vollständig sein und formal korrekt eingereicht werden. Daher ist es wichtig, nicht überstürzt oder auf eigene Faust zu handeln. Wer hier Fehler macht, riskiert, die steuerbefreiende Wirkung zu verlieren.



Fazit

Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt. Die Ermittlungsbehörden verfolgen solche Fälle zunehmend konsequent – auch bei mittleren Beträgen. Wer betroffen ist, sollte sofort handeln, keine Aussagen ohne rechtliche Beratung machen und prüfen lassen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist. Die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Anwalts kann entscheidend sein – nicht nur für den Ausgang des Strafverfahrens, sondern auch zur finanziellen Entlastung.

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