Steuerhinterziehung vermeiden: So schützen Sie sich vor strafrechtlichen Konsequenzen
- Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M. LL.M.
- 3. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Was droht, wie sie entdeckt wird und welche Möglichkeiten der Verteidigung bestehen, erfahren Sie hier.
Vorsätzliche Steuerhinterziehung - das sollten Sie wissen
Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine strafbare Handlung – und zwar nicht erst bei Millionenbeträgen. Schon das vorsätzliche Verschweigen von Einnahmen oder falsche Angaben in der Steuererklärung können ausreichen, um eine Ermittlungsmaßnahme auszulösen. Dieser Beitrag zeigt, wann der Straftatbestand erfüllt ist, welche Strafen drohen und wie Sie sich als Betroffener verhalten sollten.

Was ist Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung bezeichnet die vorsätzliche Verkürzung von Steuern oder das bewusste Erschleichen steuerlicher Vorteile. Gesetzlich geregelt ist sie in § 370 AO. Typische Formen sind:
falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung
das Verschweigen relevanter Einkünfte
die verspätete oder unterlassene Abgabe von Erklärungen
Entscheidend ist der Vorsatz – der Täter muss wissen und wollen, dass er seine steuerlichen Pflichten verletzt. Reine Fahrlässigkeit führt nicht zur Strafbarkeit, sondern kann lediglich als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO mit einer Geldbuße geahndet werden.
Was droht bei Steuerhinterziehung?
Die Strafen bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung richten sich nach dem Ausmaß der Tat:
Bei geringfügigen Fällen: Geldstrafe
Bei größeren Beträgen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
In besonders schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßig oder bandenmäßig): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO)
Als besonders schwer gelten z.B. Steuerhinterziehungen über 50.000 EUR, Serienbetrug, Fälschung von Unterlagen oder das Vorgehen mit professionellen Helfern.
💡Hinweis: Die Rechtsprechung (z. B. BGH 1 StR 416/10) geht ab einem Steuerschaden von 1.000.000 EUR regelmäßig von einer nicht mehr zur Bewährung aussetzbaren Freiheitsstrafe aus.
Was tun bei Verdacht auf Steuerhinterziehung?
Wer befürchtet, in den Verdacht geraten zu sein – oder bereits Post vom Finanzamt oder der Steuerfahndung erhalten hat –, sollte sofort rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Typische Fehler vermeiden:
Keine vorschnellen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt
Keine unüberlegten Rückfragen oder „Teilgeständnisse“ ohne Absicherung
Keine „spontane“ Selbstanzeige ohne professionelle Begleitung
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