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Austausch eines alten Asbestdachs im Zuge der Montage einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage

Kosten für die Erneuerung der Dacheindeckung können auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben bei dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage abgezogen werden, wenn der alte Dachbelag asbesthaltig war und im Zuge der Installation einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage gegen eine asbestfreie Ziegeleindeckung ausgetauscht wurde. Auch das neue Dach dient so gut wie ausschließlich dem privaten Zweck des Witterungsschutzes und der sog. Nutzbarmachung des gesamten Privatgebäudes.

Hessisches FG 20.1.2011, 11 K 2735/08

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