top of page

Befreiung von Einfuhrabgaben - In den USA erworbenes Motorrad

Ein in den USA erworbenes Motorrad ist nicht als "Übersiedlungsgut" einfuhrabgabenfrei, wenn der Steuerpflichtige nur zeitlich befristet in den USA tätig ist und seinen Hauptwohnsitz nach wie vor in Deutschland hat. In einem solchen Fall verlegt der Steuerpflichtige bei Beendigung seiner Tätigkeit in den USA nicht seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft zurück. FG Düsseldorf 18.3.2011, 4 K 1954/10 Z,EU

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page