Ein in den USA erworbenes Motorrad ist nicht als "Übersiedlungsgut" einfuhrabgabenfrei, wenn der Steuerpflichtige nur zeitlich befristet in den USA tätig ist und seinen Hauptwohnsitz nach wie vor in Deutschland hat. In einem solchen Fall verlegt der Steuerpflichtige bei Beendigung seiner Tätigkeit in den USA nicht seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft zurück. FG Düsseldorf 18.3.2011, 4 K 1954/10 Z,EU
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Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i. V. m. den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses (BMF vom 31.10.83, BStBl I 83, 470) wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht b
Wurden bei der Ermittlung der zunächst erzielten, gemäß DBA freigestellten Einkünfte aus der Vermietung einer ausländischen Immobilie deutsche AfA-Beträge abgezogen, führt dies im Rahmen der Ermittlun