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Berechnung des Gewerbeertrags einer Personengesellschaft nach § 7 Satz 2 GewStG

Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Abfindung aus einer KG aus, muss er das negative Konto nicht ausgleichen. Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto aus der Gesellschaft aus, dessen Kapitalkonto durch ausgleichs- oder abzugsfähige Verluste negativ geworden ist, ist § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG zu beachten. Streitig war, ob der Gewerbeertrag einer Personengesellschaft nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch den Gewinn eines Fiskalerben aus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten Mitunternehmeranteils umfasst.


BFH 19.9.19, IV R 50/16, BStBl 2020 II S. 57, iww.de/astw, Abruf-Nr. 212782


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