Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) festgestellt hat, dass die Höhe der Zinsen nach § 233a AO ab dem Zinszahlungszeitraum 2019 gegen das Grundgesetz verstößt, ergaben sich zahlreiche Verfahrensfragen. Diese Fragen beantwortet ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Quelle: BMF 17.9.21, IV A 3 ‒ S 0338/19/10004 :005, iww.de/astw, Abruf-Nr. 225224
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