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Deutsche Kraftfahrzeugsteuer für ausländische PKW

Ein ausländischer PKW unterliegt der deutschen Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Halter seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das Auto ihm zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 KraftStG entfällt, wenn das Fahrzeug von Personen benutzt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

FG Hamburg 14.4.2011, 2 K 246/10

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