Der Senat hält es für gerechtfertigt, in teilweiser Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung die Lieferung eines Wirtschaftsguts i.S.v. § 9a EStDV trotz fehlender Betriebsbereitschaft dann als Zeitpunkt der Anschaffung i.S.d. Investitionszulagenrechts anzusehen. Voraussetzung ist allerdings, dass von dem Wirtschaftsgut bereits die Impulse ausgehen, die durch die Förderung mit Investitionszulage ausgelöst werden sollen.
BFH 23.6.2015, III R 26/12
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